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   VG Frankfurt/Oder, 23.02.2022 - 2 L 418/21   

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https://dejure.org/2022,4759
VG Frankfurt/Oder, 23.02.2022 - 2 L 418/21 (https://dejure.org/2022,4759)
VG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 23.02.2022 - 2 L 418/21 (https://dejure.org/2022,4759)
VG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 23. Februar 2022 - 2 L 418/21 (https://dejure.org/2022,4759)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 27.10.2009 - VIII ZB 42/08

    Beweiserfordernis doppelrelevanter Tatsachen bei der Prüfung der

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 23.02.2022 - 2 L 418/21
    Hierbei geht es um Fälle, in denen sich die Bejahung des eingeklagten Anspruchs auf die Zulässigkeit der Klage, insbesondere die Zuständigkeit des Gerichts, auswirkt (vgl. BGH, Beschluss vom 27. Oktober 2009 - VIII ZB 42/08 -, juris, Rn. 14), so etwa in Fällen, in denen ein Anspruch ausschließlich auf eine arbeitsrechtliche Anspruchsgrundlage gestützt werden kann, jedoch fraglich ist, ob deren Voraussetzungen vorliegen.
  • VG Potsdam, 23.06.2017 - 2 K 1997/17

    Zuständiges Verwaltungsgericht bei Entlassung aus der Bundeswehr

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 23.02.2022 - 2 L 418/21
    Nach Ansicht der Kammer ist aber in der vorliegenden Fallkonstellation, in der gerade eine Maßnahme gerichtlich angegriffen wird, die sich auf den dienstlichen Wohnsitz auswirkt, vorrangig auf den letzten dienstlichen Wohnsitz vor Erlass dieser Maßnahme abzustellen (so auch VGH Bayern, Beschluss vom 20. November 1984 - 3 CS 84 A.2389 -, juris zu einer Versetzung; VG Göttingen, Beschluss vom 4. Juli 1996 - 3 B 3196/96 -, juris zu einer Versetzung in den Ruhestand; VG Düsseldorf, Beschluss vom 20. Oktober 2011 - 2 K 5499/11 -, juris, Rn. 5 zu einer Organisationsverfügung über den Wechsel des dienstlichen Wohnsitzes; VG Ansbach, Urteil vom 17. Februar 2009 - AN 15 K 08.01896 -, juris, Rn. 45 zur Entlassung eines Soldaten; a.A. etwa VG Greifswald, Beschluss vom 19. Februar 2015 - 6 A 17/15 -, juris, Rn. 3; VG Potsdam, Beschluss vom 23. Juni 2017 - 2 K 1997/17 -, juris, Rn. 1 jeweils zur Entlassung eines Soldaten).
  • VG Greifswald, 19.02.2015 - 6 A 17/15

    Entlassung eines Soldaten auf Zeit - örtlich zuständiges Verwaltungsgericht

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 23.02.2022 - 2 L 418/21
    Nach Ansicht der Kammer ist aber in der vorliegenden Fallkonstellation, in der gerade eine Maßnahme gerichtlich angegriffen wird, die sich auf den dienstlichen Wohnsitz auswirkt, vorrangig auf den letzten dienstlichen Wohnsitz vor Erlass dieser Maßnahme abzustellen (so auch VGH Bayern, Beschluss vom 20. November 1984 - 3 CS 84 A.2389 -, juris zu einer Versetzung; VG Göttingen, Beschluss vom 4. Juli 1996 - 3 B 3196/96 -, juris zu einer Versetzung in den Ruhestand; VG Düsseldorf, Beschluss vom 20. Oktober 2011 - 2 K 5499/11 -, juris, Rn. 5 zu einer Organisationsverfügung über den Wechsel des dienstlichen Wohnsitzes; VG Ansbach, Urteil vom 17. Februar 2009 - AN 15 K 08.01896 -, juris, Rn. 45 zur Entlassung eines Soldaten; a.A. etwa VG Greifswald, Beschluss vom 19. Februar 2015 - 6 A 17/15 -, juris, Rn. 3; VG Potsdam, Beschluss vom 23. Juni 2017 - 2 K 1997/17 -, juris, Rn. 1 jeweils zur Entlassung eines Soldaten).
  • VG Ansbach, 17.02.2009 - AN 15 K 08.01896

    Fristlose Entlassung eines Zeitsoldaten; örtliche Zuständigkeit in Fällen der

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 23.02.2022 - 2 L 418/21
    Nach Ansicht der Kammer ist aber in der vorliegenden Fallkonstellation, in der gerade eine Maßnahme gerichtlich angegriffen wird, die sich auf den dienstlichen Wohnsitz auswirkt, vorrangig auf den letzten dienstlichen Wohnsitz vor Erlass dieser Maßnahme abzustellen (so auch VGH Bayern, Beschluss vom 20. November 1984 - 3 CS 84 A.2389 -, juris zu einer Versetzung; VG Göttingen, Beschluss vom 4. Juli 1996 - 3 B 3196/96 -, juris zu einer Versetzung in den Ruhestand; VG Düsseldorf, Beschluss vom 20. Oktober 2011 - 2 K 5499/11 -, juris, Rn. 5 zu einer Organisationsverfügung über den Wechsel des dienstlichen Wohnsitzes; VG Ansbach, Urteil vom 17. Februar 2009 - AN 15 K 08.01896 -, juris, Rn. 45 zur Entlassung eines Soldaten; a.A. etwa VG Greifswald, Beschluss vom 19. Februar 2015 - 6 A 17/15 -, juris, Rn. 3; VG Potsdam, Beschluss vom 23. Juni 2017 - 2 K 1997/17 -, juris, Rn. 1 jeweils zur Entlassung eines Soldaten).
  • VG Düsseldorf, 20.10.2011 - 2 K 5499/11

    Örtliche Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte nach § 52 Nr. 4 Satz 1 VwGO.

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 23.02.2022 - 2 L 418/21
    Nach Ansicht der Kammer ist aber in der vorliegenden Fallkonstellation, in der gerade eine Maßnahme gerichtlich angegriffen wird, die sich auf den dienstlichen Wohnsitz auswirkt, vorrangig auf den letzten dienstlichen Wohnsitz vor Erlass dieser Maßnahme abzustellen (so auch VGH Bayern, Beschluss vom 20. November 1984 - 3 CS 84 A.2389 -, juris zu einer Versetzung; VG Göttingen, Beschluss vom 4. Juli 1996 - 3 B 3196/96 -, juris zu einer Versetzung in den Ruhestand; VG Düsseldorf, Beschluss vom 20. Oktober 2011 - 2 K 5499/11 -, juris, Rn. 5 zu einer Organisationsverfügung über den Wechsel des dienstlichen Wohnsitzes; VG Ansbach, Urteil vom 17. Februar 2009 - AN 15 K 08.01896 -, juris, Rn. 45 zur Entlassung eines Soldaten; a.A. etwa VG Greifswald, Beschluss vom 19. Februar 2015 - 6 A 17/15 -, juris, Rn. 3; VG Potsdam, Beschluss vom 23. Juni 2017 - 2 K 1997/17 -, juris, Rn. 1 jeweils zur Entlassung eines Soldaten).
  • VG Göttingen, 04.07.1996 - 3 B 3196/96
    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 23.02.2022 - 2 L 418/21
    Nach Ansicht der Kammer ist aber in der vorliegenden Fallkonstellation, in der gerade eine Maßnahme gerichtlich angegriffen wird, die sich auf den dienstlichen Wohnsitz auswirkt, vorrangig auf den letzten dienstlichen Wohnsitz vor Erlass dieser Maßnahme abzustellen (so auch VGH Bayern, Beschluss vom 20. November 1984 - 3 CS 84 A.2389 -, juris zu einer Versetzung; VG Göttingen, Beschluss vom 4. Juli 1996 - 3 B 3196/96 -, juris zu einer Versetzung in den Ruhestand; VG Düsseldorf, Beschluss vom 20. Oktober 2011 - 2 K 5499/11 -, juris, Rn. 5 zu einer Organisationsverfügung über den Wechsel des dienstlichen Wohnsitzes; VG Ansbach, Urteil vom 17. Februar 2009 - AN 15 K 08.01896 -, juris, Rn. 45 zur Entlassung eines Soldaten; a.A. etwa VG Greifswald, Beschluss vom 19. Februar 2015 - 6 A 17/15 -, juris, Rn. 3; VG Potsdam, Beschluss vom 23. Juni 2017 - 2 K 1997/17 -, juris, Rn. 1 jeweils zur Entlassung eines Soldaten).
  • VG Karlsruhe, 10.10.2022 - 6 K 3097/22

    Örtliche Zuständigkeit eines Verwaltungsgerichts bei Entlassung eines Soldaten

    Dem letzten dienstlichen Wohnsitz des Klägers kommt entgegen der wohl überwiegenden verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung (vgl. Bayerischer VGH, Beschl. v. 20.11.1984 - 3 CS 84 A.2389 - juris, red. Ls.; OVG Lüneburg, Beschl. v. 10.3.1978 - II B 596/77 - nicht veröffentlicht; VG Frankfurt an der Oder, Beschl. v. 23.2.2022 - 2 L 418/21 - juris; VG Ansbach, Urt. v. 11.3.2015 - AN 11 K 14.00127 - juris; Urt. v. 17.2.2009 - AN 15 K 08.01896 - juris; VG Meiningen, Urt. v. 12.9.2014 - 1 K 82/14 Me - juris; VG des Saarlandes, Beschl. v. 3.8.2009 - 2 K 827/08 - juris; VG Berlin, Beschl. v. 19.9.2008 - 28 A 116/08 - juris; VG Köln, Beschl. v. 10.10.2007 - 27 K 3777/07 - nicht veröffentlicht; VG Stade, Beschl. v. 10.8.2004 - 3 B 1222/04 - juris; VG Oldenburg, Urt. v. 4.6.2004 - 6 A 2763/02 - juris; Beschl. v. 7.4.2003 - 6 A 229/03 - juris; VG Göttingen, Beschl. v. 4.7.1996 - 3 B 3196/96 - juris, Ls.; vgl. auch in der Literatur: Berstermann in Posser/Wolff, BeckOK VwGO, 62. Edition, Stand: 01.07.2022, § 52 VwGO, Rn. 15; Ziekow in Sodann/Ziekow, VwGO, 5. Auflage 2018, § 52 VwGO, Rn. 39) im Rahmen des § 52 Nr. 4 Satz 1 VwGO keine Bedeutung zu (so bereits VG Potsdam, Beschl. v. 23.6.2017 - 2 K 1997/17 - juris; VG Greifswald, Beschl. v. 19.2.2015 - 6 A 17/15 - juris; Schleswig-Holsteinisches VG, Beschl. v. 26.9.2000 - 16 B 66/01 - juris).

    Der Umstand, dass eine verwaltungsgerichtliche Aufhebung der Entlassungsentscheidung ex tunc und damit auf einen Zeitpunkt vor Eintritt der Rechtshängigkeit zurückwirkt, führt keineswegs dazu, dass § 17 Abs. 1 Satz 1 GVG i.V.m. § 83 Satz 1 VwGO vorliegend nicht zum Tragen käme (so aber VG Frankfurt an der Oder, Beschl. v. 23.2.2022 - 2 L 418/21 - juris, Rn. 4).

    In Anbetracht dieses dem Verwaltungsrecht eigenen Instituts des vollziehbaren Verwaltungsaktes, der unabhängig von seiner Rechtmäßigkeit - im Fall einer Entlassungsentscheidung gestaltende - Wirkung entfaltet, ist auch kein Erfordernis zu erkennen, die in anderen Gerichtsbarkeiten praktizierte Lehre von den doppelrelevanten Tatsachen, der zufolge schlüssig vorgetragene Umstände, welche sowohl die Zuständigkeit als auch die Begründetheit des geltend gemachten Anspruches rechtfertigen sollen, im Rahmen der Zuständigkeitsprüfung als wahr unterstellt werden (vgl. zu dieser Heinrich in Musielak/Voit, ZPO, 19. Auflage 2022, § 1 ZPO, Rn. 20), im vorliegenden verwaltungsprozessualen Kontext fruchtbar zu machen (so aber VG Frankfurt an der Oder, Beschl. v. 23.2.2022 - 2 L 418/21 - juris, Rn. 6).

    Im Fall einer angefochtenen Entlassungsentscheidung das örtlich zuständige Verwaltungsgericht anhand des letzten dienstlichen Wohnsitzes des Klägers zu bestimmen, lässt sich schließlich auch nicht mit dem Argument rechtfertigen, nur bei Zugrundelegung des letzten dienstlichen Wohnsitzes könne vermieden werden, dass gegebenenfalls die örtliche Zuständigkeit für den vorläufigen Rechtsschutz und für die Hauptsache auseinanderfalle (so aber VG Frankfurt an der Oder, Beschl. v. 23.2.2022 - 2 L 418/21 - juris, Rn. 5; VG Meiningen, Urt. v. 12.9.2014 - 1 K 82/14 Me - juris, Rn. 14; VG des Saarlandes, Beschl. v. 3.8.2009 - 2 K 827/08 - juris, Rn. 6; VG Oldenburg, Urt. v. 4.6.2004 - 6 A 2763/02 - juris, Rn. 19).

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